Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen, insbesondere Planung, Steuerung und Koordination. Gegenstand des Unternehmens sind ferner der Erwerb und die Anmietung von Immobilien, die Veräußerung eigener Immobilien, die Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, sowie die Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte.