Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Alleinvertretungsbefugnis erteilen und die Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreien.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurs-, Planungs-, Installations- und Beratungsdienstleistungen im Energiesektor sowie das Errichten, Anmelden und Betreiben von Anlagen für Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Energiemengen.