Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Einfuhr und der Handel mit Elektro- und elektronischen Geräten, Sport- und Freizeitgeräten sowie Garten- und Grillprodukten aller Art sowie deren Vermittlung, die Reparatur, der Service und alle logistischen Abwicklungen und Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden nicht erlaubnispflichtigen Nebentätigkeiten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen.