Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Elektrofachbetrieb (Installation, Planung und Vertrieb) inklusive des Handels mit elektrotechnischen Produkten sowie alle Tätigkeiten rund um das Dachdeckerhandwerk, insbesondere Dachsanierungen, der Einbau von Dachfenstern, der Einbau von Baufertigteilen, Türen und Fenstern, Holz und Bautenschutz, Trockenbau, der Einbau genormter Fertigteile und Abbrucharbeiten.