Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Trockenbauarbeiten, Abbruch- und Bauhilfsarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Bodenlegearbeiten, Kabelverlegung ohne Anschluss (im Hochbau), Einbau von Baufertigteilen, Gartenpflege und Hausmeisterservice, Handel und Verkauf von Materialien (ausgenommen sind solche Waren, die einer besonderen Genehmigung bedürfen). Weiterhin Ausführung von Leistungen bzw. Vergabe an Nachunternehmer: Elektroinstallationsarbeiten, Malerarbeiten, Fassadenarbeiten und andere Bauleistungen.