Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten sowie die Lizensierung von gewerblichen Schutzrechten - dabei vornehmlich Markenrechten, insbesondere solche an den national sowie international geschützten Bezeichnung "TWINKLE KID" und/oder "Twinkle Kid" - sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.