Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion von und Handel mit Medienartikeln; die Herausgabe der Zeitschrift "Kultur in Hamburg"; die Vermittlung von Public Relations und Werbung; Vermittlung von Kultur und die Durchführung kultureller Veranstaltungen; Handel mit Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen aller Art und Lichttechnik.