Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel und der Vertrieb von und mit Solartechnik- und anlagen, Photovoltaiktechnik- und anlagen, Wärmepumpen sowie sonstige Energie- und Gebäudetechnik und Ladeinfrastruktur sowie deren sonstige Ausrüstung und Zubehör und deren Installation, Berechnung und Simulation und alle damit verbundenen Tätigkeiten.