Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betätigung auf Gebieten des Leitungsbaus der Energie- und Wärmeversorgung, dazu gehört unter anderem:
a) Tief- und Rohrleitungsbau einschließlich Montagearbeiten in Nah- und Femwärmenetzen,
b) Tiefbau und die Kabelmontage für Stromnetze
c) Tief- und Rohrleitungsbau einschließlichM ontagearbeiteni n Gasnetzen
d) Tief- und Rohrleitungsbau einschließlichM ontage in Trinkwassemetzen
e) Errichtung von Hausanschlüssen
f) Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen im Rahmen
energiewirtschafltlicherB etätigung auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen.