Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist ebenfalls die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf; ferner der Erwerb und die Anmietung von Immobilien, die Veräußerung und/oder Verwaltung eigener Immobilien/eigenen Grundvermögens, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung.