Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann durch Aufsichtsratsbeschluss erteilt werden.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Erziehung nach reformpädagogischen Erkenntnissen, insbesondere der Pädagogik nach Maria Montessoi sowie durch den Betrieb von Kindertagesstätten mit solch einer Ausrichung. Der Satzungszweck wird außerdem verwirklicht durch Schaffung und Unterhaltung anderer pädagogischer Einrichtungen und pädagogisch ausgerichteter Tätigkeiten.