Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Schürfen von Kryptowährung mit Hilfe von Mining Hard- und Software sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten sowie Erhaltung und Verwaltung von eigenen Vermögenswerten sowie Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.