Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Spedition sowie eines Fuhrunternehmens, das Vermitteln von Speditionsaufträgen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Der An- und Verkauf, Vermietung, Vermittlung von Fahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.