Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Verkauf von Software-Produkten und Beratung, Planung, Verkauf und Einrichtung von Fernseh-, Audio-, Video- und Eventproduktionen, von Computer- und Multimediaprojekten aller Art, die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software sowie Leistungen von technischem und kreativem Support für alle vorgenannten Projekte und Produktionen sowie sonstige Dienstleistungen im EDV-Bereich.