Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Herstellung und Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art sowie deren Import und Export,
- die Vermittlung von Herstellungsaufträgen und Handelsaufträgen und deren weltweiter Transport,
- das Design von Einrichtungsgegenständen und ähnlicher Produkte,
- der Versandhandel, Großhandel, und Einzelhandel,
- Marketing und Verkauf von Waren jeglicher Art, insbesondere Einrichtungsgegenstände und vergleichbare Konsumgüter, vorrangig über das Internet einschließlich Aufbau, Ver- und Betrieb von e-Commerce Plattformen sowie Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die Erbringung und Vermittlung von weltweiten Logistikdienstleistungen und jegliche mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhangende Geschäfte,
- die Lagerung und Aufarbeitung von Einrichtungsgegenständen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.