Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden und es kann jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines asiatischen Restaurants, insbesondere mit Thai- und der asiatischen Küche, Catering- und Partyservice und der Ausschank von Getränken verschiedener Art einschließlich alkoholischer Getränke.