Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export & Vertrieb qualitätsgerechter landwirtschaftlicher Produkte (Agrarrohstoffe, z. B. Getreide) sowie deren Ankauf, Verkauf, deren Produktion, die Lagerung und die Vermarktung. Schwerpunkt sind landwirtschaftliche Produkte jeglicher Art. Außerdem der Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln sowie deren Bearbeitung und Transport, Handel mit Futtermitteln für die Landwirtschaft, Vertrieb mit Bauanlagen und Ausrüstung in Landwirtschaft und Industrie.