Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden, insbesondere können Alleinvertretungsbefugnis erteilt und Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und die Montage von
- Fertigteilen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere von Photovoltaik- und (Micro-/Klein-)Windkraftanlagen,
- Elektroteilen zur Reduzierung des Stromverbrauches,
- Ständersystemen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Terrassen-, Carport- und Agri-PV-Systemen,
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die technische Beratung zur optimierten Nutzung erneuerbarer Energien.