Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Eingliederungshilfen und Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Ambulante Sozialpsychiatrie-ASP)
- Qualifizierte und einfache Assistenz
- Ambulante Wohnprojekte und betreutes Wohnen
- Besondere Wohnformen mit Assistenzleistungen in der Wohngemeinschaft
- Pflegeleistungen
- Sozialraumprojekte und offene Beratungsstellen für Bürger*innen
- Tagesstrukturierung zur persönlichen Stabilisierung und zur Förderung praktischer Fähigkeiten
- Familienunterstützender Dienst und Freizeitbegleitung für Kinder und Jugendliche
- Schulbegleitung und individuelle Assistenz zur Teilhabe
- Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe
- Elternschule
- Psychiatrische Tagespflege
- Ergotherapie
- Gründung von Bildungs-, Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen der psychosozialen Versorgungsmedizin nebst Erbringung der damit zusammenhängenden Tätigkeiten als Dienstleister.