Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften im Bereich der elektrotechnischen Industrieplanung, insbesondere auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften, die Verwaltung dieser Beteiligungen, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender oder den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte.