Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, also der Erwerb, das längerfristige Halten und der Verkauf von eigenen Vermögensbeteiligungen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder anderen Wertpapieren, aber auch von ETFs und Anleihen sowie die allgemeine Vermögensverwaltung und die Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Außerdem bietet das Unternehmen Coaching, Beratungs- und Personaldienstleistungen sowie Veranstaltungen und Catering an.