Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Pachtung, der Verkauf, die Verpachtung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Teile davon und die Erstellung, der Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Gebäuden jeder Art und zwar auf eigene und fremde Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehende Nebengeschäfte.