Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Ausführung und Übernahme von Maler- und Lackierarbeiten aller Art sowie aller mit der Ausübung eines Maler- und Lackiererhandwerks verbundenen Tätigkeiten,
- die Durchführung von umfänglichen Innenausbauleistungen, insbesondere von Trockenbau- und Bodenbelagsarbeiten, sowie
- der Verkauf, die Planung, die Vermittlung, die Projektierung und die Montage von Solaranlagen und Komponenten,
einschließlich des Handels mit Gegenständen und Materialien, die den Gegenstand des Unternehmens betreffen.