Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
An- und Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art, die Durchführung der mit diesem Handelsgeschäft zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere unter Hinzupachtung des erforderlichen Grundvermögens am Standort des Handelsgeschäftes und des erforderlichen Warenbestandes und Fuhrparks.