Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilienentwicklung, Planung und Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten, Vermittlung von Handwerksleistungen, Beratung und Handel mit Baustoffen, Erwerb, Verwaltung, Vermietung von Immobilien sowie der Verkauf von eigenen Immobilien und Eingehen bzw. Halten von Beteiligungen.