Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Michael May und Hans-Otto Olde Grundstücks GmbH & Co. KG, Itzehoe und die Förderung des Unternehmenszwecks dieser Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstands, nämlich der Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Grundstücke im Stawedder 14-20 in 25469 Halstenbek und Süderdamm 2 in 25746 Heide sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.
(2) Die Gesellschaft ist befugt, für die Michael May und Hans-Otto Olde Grundstücks GmbH & Co. KG alle diejenigen Geschäfte durchzuführen, die sich im Rahmen von deren Gesellschaftszweck halten, und für sie mit Zustimmung von deren Gesellschaftern auch sonstige Handelsgeschäfte aller Art durchzuführen. Der Unternehmenszweck der Gesellschaft ist auf diesen Tätigkeitsbereich beschränkt. Eigene, nicht für die Kommanditgesellschaft durchgeführte Tätigkeiten Dritten gegenüber, sind der Gesellschaft nur mit Zustimmung der Gesellschafter gestattet.