Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Benkendorf Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Moorrege, an der die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer befugt, diese mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Benkendorf Holding GmbH & Co. KG.