Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nicht zulassungspflichtige Vermittlung von Personal (Arbeitsvermittlung), die erlaubnisfreie Auftragsvermittlung im Bereich kaufmännischen, gewerblichen und der IT-Branche gegen Provision sowie die (Unternehmens-) Beratung im Bereich Personalmanagement, insbesondere auf dem Gebiet der Personalrekrutierung, des Executiv Search, der Personalentwicklung, des Outplacements sowie der Karriereberatung.