Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften/Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in voraussichtlicher Firma KEMNA Andreae Asphalt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pinneberg, die den Betrieb von Asphaltmischanlagen sowie die Herstellung, Wiederaufbereitung, Vertrieb und der Handel von Bau- und Bauhilfsstoffen aller Art einschließlich der Herstellung von Polymermodifizierten Bitumen (PmB) zum Gegenstand hat.