Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange sie alleinige Geschäftsführerin ist
Gegenstand
Handel mit Holz- und Kunststoff-Bauelementen sowie Ausführung von Zimmerarbeiten, insbesondere Dachausbau, und artverwandte Tätigkeiten, aber ohne Tischlerarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks erforderlich und nützlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligen.