Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung, Handel, Beratung, Lehre und der Vertrieb von Produkten, Software und digitalen und physischen Gütern sowie Dienstleistungen in den Bereichen 3D-Druck, 3D/CAD-Design, Webdesign und -entwicklung, Elektronik- und Mikrocontrollern und Influencer-Aktivitäten, die Verwaltung eigener Beteiligungen sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.