Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anmietung und Möblierung von Gewerbeflächen und Wohneinheiten und deren Weitervermietung im Rahmen der Kurzzeitvermietung unter einer einheitlichen Marke, sowie die Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter und das Bereitstellen von Verwaltungsdienstleistungen für Vermieter zur Durchführung von Vermietungen von Wohnraum über Online-Portale, unter Ausschluss der Erbringung von Maklerdienstleistungen.