Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und Auführung von Bauarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Putz-, Estrich-, Beton-, Fliesen- und Plattenarbeiten; Bewehrungs-, Maurer- und Trockenarbeiten sowie Abbruch- und Sanierungsarbeiten, Ordertätigkeiten, Fugenarbeiten, Gastronomie und Service, Lager- und Logistikarbeiten, Gebäudereinigung, Garten- und Winterdienst und Sandstrahlarbeiten (insgesamt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten).