Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, insbesondere durch den Abschluss von Provisionsvereinbarungen. Dabei sollen sowohl die Interessen der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer berücksichtigt werden. Die Gesellschaft kann auch selbst als Vertriebsunternehmen tätig werden und Waren aller Art erwerben, verkaufen und vertreiben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Grundstücke, Wohnungen und anderen Immobilien erwerben, bebauen, verkaufen oder vermieten.