Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gestellung von Gerüstkoordinatoren. Unternehmensspezifische Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen. Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffen. Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Köperschutzmitteln. Durchführen von Sicherheitsunterweisungen. Durchführung von Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit.