Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere
- der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art (einschließlich Wertpapieren)
- der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung und die gelegentliche Vermögensumschichtung von Grundstücken (Wohn- und Geschäftsgrundstücken aller Art) und grundstücksgleichen Rechten
jeweils im In- und Ausland.