Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden, insbesondere kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt und jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung, die Produktion und der Handel in den Bereichen der Green Tech Technologien sowie der Technologien im Bereich erneuerbarer und regenerativer Energien. Die Gesellschaft kann Nutzungsrechte von Inhabern gewerblicher Schutzrechte erwerben oder solche der Gesellschaft zustehende Nutzungsrechte mittels Lizenzvereinbarung selbst Dritten gewähren.