Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt darf dieser Rechtsgeäschfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten bzw. Verkauf von Beteiligungen, Vermögensanlagen und Immobilien aller Art, zudem die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für Personenhandelsgesellschaften, dabei insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der zu gründenden Tiedemann SH Grundvermögen GmbH & Co. KG mit Sitz in Itzehoe. Die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist ausgeschlossen.