Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beförderung von Gütern im Nahverkehr sowie Speditionsgeschäfte und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem o.g. Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.