Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen in sämtlichen finanziellen, unternehmerischen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten: Organisation, Datenverarbeitung (inkl. Entwicklung, Marketing, Vertrieb und Implementierung), Betriebswirtschaft und Schulung auf diesen Gebieten. Weiterhin die Schulung und Beratung für IT-Systeme und Projektabwicklung sowie Programmierdienstleistungen. Weiterhin der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art.