Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb auf allen Vertriebsebenen und in allen Vertriebsarten mit Waren aller Art, insbesondere Baumaterialien aus schnellwachsenden und natürlichen Rohstoffen, wie etwa Hanf, Hanfkalk, Weidengras u.a., sowie die Beratung von Kunden in diesen Bereichen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Unterhaltung von Franchise- und ähnlichen Systemen. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.