Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Planen, Überwachen und Vermitteln von Leerrohr-Verlegung im öffentlichen und privaten Bereich sowie das Planen, Überwachen und Koordinieren bei der Erstellung von Telekommunikationsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom und der Handel mit Bauelementen für Hoch- und Tiefbau.