Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veräußerung und der Vertrieb von Lizenzen zur Nutzung von Marken, insbesondere der Marke "von Hanf" sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der Beratung ihrer Kunden in diesen Bereichen sowie die Betreuung entsprechender Kundenbudgets und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der Betrieb einer Agentur für Markenstrategien, Kommunikation und Werbung in der klassischen Form sowie über neue Medien, wie z.B. das Internet.