Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung der im Repowering-Windpark Hellschen-Heringsand-Unterschaar errichteten Windenergieanlagen, die Errichtung, das Betreiben und das Verwalten der elektro- und verkehrstechnischen Windparkinfrastruktur, die Absicherung der Nutzung gemeinsamer Anlagen für den Windpark, das Vorhalten von Versicherungen, Serviceeinheiten, Wartungsverträgen sowie sonstiger Organisationsmaßnahmen für das kostengünstige Betreiben der Windenergieanlagen und Windparkinfrastruktur, der gemeinsame Einkauf von Gütern und Leistungen und der Ein-und Verkauf der von den Windenergieanlagen der Gesellschafter der Poolgesellschaft erzeugten elektrischen Energie.