Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigener Immobilien und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, insbesondere der Erwerb und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Neu- und Umbau von Wohnungen, Häusern und Gewerbeflächen sowie deren Bewirtschaftung und Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung.