Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Veröffentlichung, Auswertung und Vermarktung von Bild-/Tonaufnahmen und Musik einschließlich Musikvideos, Erwerb, Auswertung und Vergabe von Lizenzen und Rechten hinsichtlich Ton-/Bildaufnahmen und Musik, Artist Development, Künstlervermarktung, Künster Merchandising, Herstellung und Vertrieb von Tonträgern sowie online-Musikvermarktung.