Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Riedl & Ostendorff Yacht Consulting GmbH & Co. KG, die die Planung und Baubegleitung von Motor- und Segelyachten, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie der Betreuung im Betrieb und Umbau von Yachten, der damit verbundene Handel mit Waren aller Art, soweit dieser Handel nicht einer besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf, und Geschäfte aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind zum Gegenstand hat.