Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von eigenem Vermögen und eigenen Immobilien sowie von Beteiligungen verschiedener Art, insbesondere die Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung, die gewerbliche Erbringung von Beratungsdienstleistungen an verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen nebst allen nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten einer geschäftsleitenden Beteiligungsgesellschaft.