Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Erstellung von wissenschaftlichen und technologischen Geräten, Technische Beratung in den Bereichen Vakuumtechnik, HF-Technik, Elektronik, Optoelektronik und Lasersysteme. Es werden keine genehmigungspflichtigen Beratungsleistungen erbracht. Weiterer Gegenstand ist das Betreiben von Yogastudios, die Durchführung von Kursen, Workshops, Aus-, Weiter- und Fortbildungen für Yogalehrer, Yogaübende, Veranstaltungen und der Verkauf von damit verbundenen Produkten.