Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von Maschinen und Logistik- und Lagertechnik, sowie deren Verwertung, insbesondere deren Vermietung, Verpachtung und Veräußerung.